Freiflächenheizung

freiflaechenheizung.jpg (13.068 bytes) Freiflächenheizungen oder Rampenheizungen werden zur Eisfreihaltung von Auffahrten, Fahrbahnen, Treppen, Terrassen, Gehwegen, Brücken, Rolltorschienen, Klärbeckenränder, Hubschrauberlandeplätze und dergleichen eingesetzt.

Die Unfallgefahr durch Eis- und Schneeglätte wird minimiert.

Freiflächenheizungen machen Salzstreuen und Schneeräumen überflüssig. Neben Material- und Zeitersparnis erhalten Sie auch gleichzeitig einen Komfortgewinn. Schäden durch Salzstreuen an Umwelt und Bauwerken werden verhindert.

Wichtig für einen optimalen Betrieb sind die oberflächennahe Einbettung des Heizsystems und geringe Heizleiterabstände, der in der Regel auf Matten aufgebrachten Heizkabel. Damit werden eine optimale Wärmeverteilung und eine wirtschaftlichere Betriebsweise erreicht.

Aufgrund einer benötigten Heizleistung zwischen 300 W/m² und 500 W/m², je nach örtlichen, baulichen oder klimatischen Gegebenheiten, ist eine geeignete Regelung zwingend erforderlich. Der sinnvollste Betrieb der Freiflächen- bzw. Rampenheizung ist die Regelung feuchte- und temperaturabhängig vorzunehmen. Diese Regelung schaltet die Freiflächen- bzw. Rampeheizung erst dann ein, wenn zur kritischen Temperatur auch noch Feuchte in Form von Schnee oder Regen dazukommt. Das bedeutet, dass das elektrische Heizsystem bei trockener Kälte ausgeschaltet ist.

Welche Heizleistungen werden für Freiflächenheizung bzw. Rampenheizungen benötigt?

Bis zu einer Überdeckung von 50 mm, gerechnet vom Heizsystem bis zur Oberkante Oberbelag, ist eine Heizleistung von 300 W/m² ausreichend. Bei einer Überdeckung von 50 mm bis 80 mm Überdeckung ist eine Heizleistung von 400 W/m² erforderlich. Bei besonderen örtlichen, baulichen oder klimatischen Gegebenheiten (z.B. Lagen über 1.000 m über dem Meeresspiegel) sind die Heizleistungen entsprechend zu erhöhen.

Brücken und Treppen sind in erhöhtem Maße Wind ausgesetzt. Diese Anlagen benötigen eine Heizleistung von 400 W/m² bis 500 W/m² und unter Umständen zusätzlich noch eine Wärmedämmung.

Eine erhöhte Heizleistung ist auch für Rolltorschienen, Klärbeckenränder und ähnlichen Anlagen erforderlich, da diese erhöhten Wärmeableitungen unterliegen.

Einbaumöglichkeiten von Freiflächenheizungen bzw. Rampenheizungen

rampenheizung-freiflaechenheizung.jpg (7.392 bytes) Die normalerweise kostengünstigste Einbauvariante ist die Verlegung direkt im sogenannten Rüttelbeton. Das Heizsystem muss deshalb so robust sein, dass die Verwendung eines Flaschenrüttlers zulässig ist. Durch diese Einbauart kann auf eine zweite Deckschicht für ein Heizsystem verzichtet werden, da der Fahrbahnbelag in einem Arbeitsgang (in einem Guss) erstellt wird. Damit sparen Sie Material und vor allem Zeit beim Einbau und für das Aushärten weiterer Oberbeläge.

Weitere Einbauvarianten Sie die Verlegung der elektrischen Heizsysteme in Estrich, Magerbeton, Mörtel- oder Sandbett (keinen Splitt verwenden). Als Oberbeläge können anschließend Pflaster- oder Plattenbeläge sowie Asphaltbeläge verwendet werden.

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Verlegung auf einer Tiefgarageneinfahrt mit Eis- und
Schneefühler
Auch eine Verlegung in einen Gussasphalt nach DIN (kein Walzasphalt) ist möglich. Hierfür muss die Freiflächenheizung bzw. Rampenheizung eine Schocktemperaturbeständigkeit von +240°C aufweisen. Der Gussasphalt wird in der Regel im 2-Schicht-Verfahren per Hand eingebracht und verstrichen, teilweise wird auch ein 3-Schicht-Verfahren angewandt. Nach dem Erkalten der ersten Gussasphaltschicht werden die Heizmatten ausgelegt und mit der zweiten Gussasphaltschicht, der sogenannten Verschleißschicht, mit max. 30 mm, überzogen. Soll eine dritte Schicht aufgebracht werden, dann ist ebenfalls das Erkalten abzuwarten und diese dann ebenfalls mit max. 30 mm aufzubringen. Im heißen Zustand ist der Gussasphalt gieß- und streichbar und bedarf beim Einbau keiner Verdichtung. Bei geneigten Flächen sind Zusätze im Gussasphalt erforderlich, die das Ablaufen verhindern.

Verlegung von elektrischen Freiflächenheizungen im frostsicheren und temperaturbeständigen Fliesenkleber werden meist bei Terrassen und Eingangspodesten benötigt und dienen als Abrundung der vorgenannten Einbauvarianten.

Es können aber nicht nur Heizmatten für gerade Flächen produziert werden, sondern auch einzeln zusammenhängende Heizmatten für Treppenstufen. Bei dieser Anwendung wird nicht nur die Stufenfläche, sondern auch die Stufenhöhe berücksichtigt.

Das durch die Freiflächenheizung bzw. Rampenheizung erzeugte Schmelzwasser muss ungehindert ablaufen können, da sich sonst an nicht beheizten Flächen dieses Wasser sammelt und vereist. Deshalb werden sämtliche Ablaufrinnen einschließlich Frostmeter (1,00 m unter Erdoberfläche) mit einer Ablaufrinnenbeheizung, in der Regel mit selbstlimitierenden Heizbändern, belegt.

Das Heizsystem muss bis zur Ablaufrinne in den frostfreien bzw. schneefreien Bereich verlegt werden. Die Ablaufrinne bildet den Abschluss der Freiflächen- bzw. Rampenheizung.

Bitte beachten Sie, dass eine detaillierte Planung und Beratung von einem renommierten Hersteller zwingend erforderlich ist.

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